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Bei den meisten Versicherern besteht uneingeschränkter Versicherungsschutz innerhalb Europas. Oftmals ist auch ein privater Aufenthalt im außereuropäischen Ausland für einen
Zeitraum von bis zu sechs Wochen mitversichert (ggf. geringere Versicherungssummen beachten).
Mitversicherung unverheirateter Partner
Im Familientarif (nicht im Single-Tarif) kann ein Lebenspartner, analog dem Ehepartner mitversichert werden. Voraussetzung ist in der Regel, dass die Lebenspartnerschaft entweder
eingetragen ist oder Versicherungsnehmer und Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft wohnen.
Freie Anwaltswahl?
Den Anwalt können Sie im Schadenfall frei wählen. Viele Rechtsschutzversicherer bieten auch eine Erstberatung an, die Ihnen Empfehlung für die Wahl des Anwalts geben kann.
Scheidung
Da eine Scheidung in das Familienrecht fällt, wird in der Regel nur die Erstberatung durch einen Anwalt übernommen. Gerichtskosten werden nicht übernommen.
Unterhalt
Für Streitigkeiten, die das Unterhaltsrecht betreffen, ist meist nur die juristische Beratung, aber keine Gerichtskosten versichert.
Familien- und Erbrecht
In der Regel ist nur die Erstberatung durch den Anwalt mitversichert und es werden keine Kosten für Gerichtsverfahren übernommen.
Neuabschluss während einer Rechtsstreitigkeit
Natürlich können Sie auch während einer bestehenden Rechtsstreitigkeit eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Sie müssen Sich jedoch darüber bewusst sein,
dass für einen bereits laufenden Rechtsstreit keine Leistung erbracht wird und die generellen Wartezeiten gelten.
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